Impressum
Lukas Ataker
Schallengasse 29
89150 Laichingen
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Telefon +49 1573 658 4602
Email ataker.lukas@ataker-abbruch. de
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 360683606
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Hinweis zur Haftung bei Abbrucharbeiten
Haftungsausschluss für Schäden bei Abbruch- und Entkernungsarbeiten
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Bei der Ausführung von Abbruch-, Rückbau- und Entkernungsarbeiten im Bestand wird mit größter Sorgfalt gearbeitet. Dennoch kann es aufgrund nicht sichtbarer oder nicht dokumentierter Installationen (z. B. Strom-, Wasser-, Gasleitungen, Datenkabel) sowie maroder Bausubstanz zu Schäden kommen. Der Auftraggeber erkennt an, dass derartige Schäden ein typisches Risiko dieser Arbeiten darstellen.
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Eine Haftung für solche Schäden wird ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Ataker Abbruch beruhen.
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Es wird ausdrücklich davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten sämtliche Medien (insbesondere Strom, Wasser, Gas, Heizungsleitungen, Telekommunikation etc.) vollständig abgeschaltet und entleert sind. Für Schäden, die infolge nicht abgeschalteter oder nicht korrekt stillgelegter Leitungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
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Im Zuge von Abbrucharbeiten kann es zu technisch unvermeidbaren Begleitschäden kommen, die in der Natur der Tätigkeit liegen und fachlich nicht vollständig auszuschließen sind. Dazu zählen insbesondere kleinere Ausbrüche, Bruchkanten oder Folgeschäden an angrenzenden Materialien, Bauteilen oder Belägen (z. B. Fliesen, Ziegel, Putz), welche konstruktionsbedingt mit dem abzubrechenden Bauteil verbunden sind oder sich in unmittelbarer Nähe befinden. Solche Schäden stellen keinen Mangel der Leistung dar, sondern sind als typische und hinzunehmende Begleiterscheinung des Abbruchvorgangs zu werten. Eine Haftung für derartige, technisch bedingte Auswirkungen ist ausgeschlossen.
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Ebenso wird davon ausgegangen, dass sämtliche Leitungen und Installationen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ordnungsgemäß verlegt wurden. Sollte es im Rahmen der Arbeiten zu Schäden kommen, weil Leitungen beispielsweise unsachgemäß direkt unter Fliesen oder Oberflächenbelägen verlaufen anstatt – wie üblich – in Wand- oder Bodenbereichen, so liegt auch hierfür keine Haftung vor.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, vollständige und aktuelle Leitungs- und Bestandspläne vor Beginn der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Sofern diese fehlen oder unvollständig sind, ist eine Haftung für daraus entstehende Schäden ebenfalls ausgeschlossen.
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Diese Regelungen gelten ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften und etwaigen individuell getroffenen Vereinbarungen.
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Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen
Bauteile oder Bereiche, die im Zuge der Abbruch- oder Entkernungsarbeiten zwangsläufig betreten, beansprucht oder in Kontakt mit den Arbeiten kommen (z. B. Böden, Treppen, Türen, Türzargen, Fensterbänke, Geländer, Zugangswege etc.), sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich zu benennen, sofern diese besonders geschützt oder erhalten werden sollen. Wird ein besonderer Schutz solcher Elemente gewünscht, ist dies vor Beginn der Maßnahme schriftlich mitzuteilen. Eine entsprechende Schutzmaßnahme stellt eine Zusatzleistung dar und wird gesondert vergütet. Ohne vorherige Mitteilung gilt die übliche Beanspruchung solcher Bauteile im Rahmen der Arbeiten als vom Auftraggeber akzeptiert und führt zu keinem Haftungsanspruch gegenüber Ataker Abbruch.